Kontakt & Häufig gestellte Besucherfragen zum Kongress

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) und Ihr Kontakt für den DMEA Kongress.

Wegweiser mit zwei Schildern betitelt mit

Häufig gestellte Fragen zum Call for Papers

Key Facts

  • Die maximale Länge einer Programmsession beträgt 60 Minuten
  • Eine Session umfasst drei Präsentationen à max. 15 Minuten.
  • Die Vorträge können auf Deutsch oder Englisch gehalten werden.
  • Pro Vortrag können maximal zwei Referierende vorgesehen werden. Beachten Sie bitte die Vorgaben zur Gliederung des Abstracts
  • Berücksichtigen Sie bitte die Bewertungskriterien.
  • Verzichten Sie bitte auf werbliche und produktbezogene Inhalte sowie Marketing-Präsentationen.
  • Die Zusagen werden Anfang Januar 2027 kommuniziert.

Wer kann sich am Call for Papers der DMEA beteiligen?

Der Call for Papers der DMEA richtet sich an alle Akteure der Gesundheitswirtschaft sowie angrenzender Branchen. Gesucht werden innovative, praxisnahe und zukunftsweisende Beiträge, die neue Impulse für die digitale Gesundheitsversorgung setzen.

In welchem Zeitraum ist eine Teilnahme am Call for Papers möglich?

Der offene Call for Papers für die DMEA 2026 lief vom 15. September bis zum 15. Oktober 2025.

Informationen zum DMEA 2027 Call for Papers finden Sie hier ab Sommer 2026.

Welche Kriterien müssen bei der Einreichung eines Vortrags beachtet werden?

Die inhaltliche Gestaltung und somit auch die Auswahl der Vorträge für jede Session obliegen den jeweiligen Session-Verantwortlichen. Sie orientieren sich dabei an folgender Gewichtung:

  • Praktischer Nutzen für die Anwender und Relevanz für die Session (25 %)
  • Fachliche Qualität, Originalität und Innovationsgrad des Beitrags (Inhalte, Methodik, Rahmenbedingungen): 30 %
  • Strukturierung, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Abstracts (15 %)
  • Ausreichende Berücksichtigung von regulatorischen und gesetzlichen Aspekten (15 %)
  • Beitrag zur Internationalität und Diversität der Session (15 %)

Wie lauten die Vorgaben zur Gliederung?

Vorgaben zur Gliederung des Abstracts

Umfang
Das Abstract sollte einen Umfang von 2.500 bis 3.500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) haben.

1. Titel
Der Titel sollte den Inhalt des Beitrags möglichst präzise widerspiegeln.

2. Einleitung, Motivation und Fragestellung
Hier erfolgt eine kurze Einführung in das Thema sowie die Darstellung der Motivation für die Entwicklung oder den Einsatz einer Software bzw. eines organisatorischen Konzepts. Gegebenenfalls können zentrale Fragestellungen beschrieben werden, die im Vortrag behandelt werden.

3. Material, Methoden und Werkzeuge
In diesem Abschnitt werden die eingesetzten Methoden und Werkzeuge für Analyse, Auswahl und Umsetzung kurz erläutert.

4. Beschreibung der Lösung (Anwendungssoftware / Applikation oder Umsetzungskonzept)
Die eingesetzte Lösung bzw. deren wesentliche Funktionen werden knapp dargestellt. Bei konzeptionellen Ansätzen stehen die zugrunde liegenden Konzepte im Fokus.

5. Ergebnisse, Erfahrungen und „Lessons Learned“
Ein zentrales Ziel des Kongresses ist es, Teilnehmenden fundierte Einblicke in Themen sowie praktische Erfahrungen im Einsatz von Softwarelösungen und organisatorischen Konzepten zu vermitteln. Entsprechend bildet dieser Abschnitt den inhaltlichen Kern des Abstracts und zeigt, welche Erkenntnisse in die Branche getragen werden sollen.

Darzustellen sind der aktuelle Umsetzungsstand der Lösung, Erfahrungen aus Auswahl, Einführung und Betrieb sowie gewonnene „Lessons Learned“. Besonders relevant ist dabei, welche Empfehlungen sich für ähnliche Projekte ableiten lassen. Als Vortragende:r bringen Sie Ihre Expertise ein und unterstützen das Publikum dabei, eigene Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.

6. Diskussion und Ausblick
Abschließend werden die Ergebnisse reflektiert und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung oder geplante nächste Schritte gegeben.

Ist es möglich, denselben Vortrag in mehreren Kategorien einzureichen?

Davon raten wir ab, da jede Einreichung gezielt auf ein spezifisches Kongressthema ausgerichtet sein sollte.

Welche Kosten entstehen für mich?

Die Teilnahme am Call for Papers der DMEA ist kostenfrei. Weder für die Einreichung eines Vortrags noch für dessen mögliche Aufnahme ins Programm fallen Gebühren an.

Wie lassen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Einreichung erhöhen?

Vier Tipps für ein überzeugendes Abstract:

  • Die vorgegebene Struktur beim Verfassen des Abstracts berücksichtigen.
  • Den Inhalt gezielt auf den gewählten Themenschwerpunkt abstimmen.
  • Auf werbliche Inhalte verzichten und stattdessen den wissenschaftlichen Fokus bzw. die Wissensvermittlung in den Vordergrund stellen.
  • Den Vortrag praxisnah gestalten – Anwendervorträge sind besonders gefragt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme bei der Einreichung meines Vortrags habe?

Sollte während des Einreichungsprozesses ein Problem auftreten, wenden Sie sich bitte an dmea@bvitg.de

Kontakt für Rückfragen

Porträtfoto von Patrice Cole
Patrice Cole
+49 151 11780437
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