Seiteninhalt
Teilnahmebedingungen der bvitg Service GmbH für den DMEA nova Award
Der DMEA nova Award wird an Startups mit besonders visionären und überzeugenden Ideen und Lösungen vergeben, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend transformieren und vorantreiben.
Gefördert und verliehen wird der DMEA nova Award durch den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. (im Folgenden „bvitg e. V.“) bzw. seiner Tochtergesellschaft bvitg Service GmbH. Veranstalterin des Wettbewerbs ist die bvitg Service GmbH, Markgrafenstr. 56, 10117 Berlin (im Folgenden „bsg").
Startups, die sich für den DMEA nova Award bewerben wollen, müssen sich hierfür auf dem DMEA Buchungsportal (im Folgenden „Portal“) bei der bsg registrieren und ihre Bewerbung über das Portal einreichen. Mit der Registrierung auf dem Portal stimmt der/die Bewerber:in diesen Teilnahmebedingungen zu.
1. Zielsetzung
Startups im digitalen Gesundheitswesen sind mehr als nur aufstrebende Unternehmen; sie sind kreative Schmieden, die die Brücke zwischen traditionellen medizinischen Praktiken und modernster Technologie schlagen. Die disruptive Natur von Startups trägt dazu bei, veraltete Strukturen herauszufordern und das Gesundheitswesen agiler, zugänglicher und effizienter zu gestalten – um eine vernetzte Gesundheitslandschaft zu schaffen, in der Patient:innen, Ärzt:innen und andere Akteure miteinander verbunden sind wie nie zuvor.
Der DMEA nova Award eröffnet Startups aus dem Umfeld von Digital Health die Chance, bahnbrechende Ideen und disruptive Lösungen für das digitale Gesundheitswesen vorzustellen. Er schafft zudem wertvolle Vernetzungsmöglichkeiten für Startups, um mit potenziellen Partner:innen, Investor:innen und Kund:innen aus der Branche auf und nach der DMEA direkt in Kontakt zu treten.
2. Bewerbungsvoraussetzungen
2.1. Kostenlose Bewerbung für alle Startups, deren Gründung zum Bewerbungszeitpunkt maximal 5 Jahre zurückliegt.
2.2. Jedes Startup, das Aussteller auf der „Startups & Innovation“-Fläche der DMEA ist, kann sich über den offenen Call for Ideas bewerben. Andere Startups können einmalig am Bewerbungsverfahren und, im Falle der Nominierung, an der Veranstaltung teilnehmen. Erneute Bewerbungen werden in der Folge nicht berücksichtigt.
2.3. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich, jedes Startup erhält eine Möglichkeit, sich zu einem ausgewählten Fokusthema für einen Pitch auf der DMEA zu bewerben.
2.4. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig.
3. Registrierung auf dem Portal und Bewerbung
3.1. Die Angabe der im Portal mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten ist verpflichtend, da sie von der bsg benötigt werden, um über die Bewerbung zu entscheiden und um den Wettbewerb sowie die DMEA durchzuführen.
3.2. Alle Bewerbungen werden auf dem Portal gespeichert, auch wenn diese nicht angenommen wurden. Die bsg nutzt diese Daten für die Planung zukünftiger DMEA Veranstaltungen etwa, um abgelehnte Bewerber:innen gegebenenfalls für künftige Veranstaltungen anzusprechen oder um festzustellen, ob Bewerber:innen sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den DMEA nova Award beworben haben. Bewerber:innen erklären sich mit dieser Vorgehensweise mit Einreichen ihrer Bewerbung einverstanden.
Sollten der/die Bewerber:in dies nicht wünschen, kann die Nichtspreicherung bzw. Löschung der eingereichten Bewerbungen oder des gesamten Portal-Nutzerkontos verlangt werden, indem dies mit entsprechenden E-Mail an dmea@bvitg.de mitgeteilt wird. Dies hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Nutzungsrechte hinsichtlich bereits prämierter Bewerbungen, die unwiderruflich erfolgt (vgl. § 9 dieser Teilnahmebedingungen).
3.3. Sollte der eingereichte Beitrag von der bsg für die DMEA angenommen worden sein, ist der/die Bewerber:in zur Erbringung der in diesen Teilnahmebedingungen spezifizierten Leistungen verpflichtet.
4. Ablauf der Bewerbung und Fristen
4.1. Die Fokusthemen des DMEA nova Award werden auf der DMEA Webseite bekanntgegeben.
4.2. Bewerbungen sind ab dem 21. Januar 2025 für alle Startups, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen (vgl. §2 dieser Teilnahmebedingungen), möglich. Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2025, 23:59 Uhr.
Die nominierten Startups werden bis zum 19. März 2025 informiert und müssen der bsg ein finales Pitch Deck bis spätestens 28. März 2025, 23:59 Uhr zur Verfügung stellen.
4.3. Die Bewerbungsperiode ist bindend, nachträgliche Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
4.4. Alle Einreichungen sind ausschließlich über das Portal an die bsg zu richten. Nachdem die Bewerbung hochgeladen wurde, kann diese noch bis Bewerbungsschluss bearbeitet werden.
4.5. Die bsg behält es sich vor, Beiträge nach freiem Ermessen zurückzuweisen, wenn sie ausweislich des Titels und/oder der Beschreibung nicht zum vorgegebenen Fokusthema passen.
5. Ermittlung des/der Preisträger:in
5.1. Die Verleihung des DMEA nova Award erfolgt im Rahmen der DMEA – Connecting Digital Health vom 8.-10. April 2025 in Berlin.
5.2. Es handelt sich beim DMEA nova Award um ein mehrteiliges Format, bei dem nach der Bewerbungsphase („Call for Ideas“) zunächst durch eine Fachjury die Bewertung der eingereichten Abstracts und eine Nominierung für die DMEA erfolgt. Alle eingereichten Abstracts werden nach folgenden Kriterien und Gewichtung bewertet:
- Fragestellung / Bedarf: 15%
- Lösungsansatz: 30%
- Relevanz für das Fokusthema: 30 %
- Marktchancen: 15%
- Glaubwürdigkeit: 10%
5.3. Die nominierten Startups präsentieren auf der DMEA Berlin der Fachjury und dem Fachpublikum zuerst in thematisch gebündelten Sessions ihre Pitches, um den/die Finalist:in je Fokusthema zu ermitteln („Vorrunden“). Die so ermittelten Finalist:innen treten in einer abschließenden Final Session gegeneinander an, um die Fachjury und das Fachpublikum mit ihren Final Pitches von ihren Ideen und Lösungen zu überzeugen.
5.4. Das Startup, das in der Final Session die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, gewinnt den DMEA nova Award. Die unabhängigen und endgültigen Entscheidungen der Fachjury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Formale Anforderungen an die Beiträge (Abstract / Pitch Deck)
6.1. Bei der Formulierung und Ausgestaltung des Abstracts sind die separat vorliegenden Vorgaben zur Abstract-Gliederung (PDF, 139,8 kB)zu berücksichtigen.
6.2. Startups, die für die Sessions zum DMEA nova Award auf der DMEA nominiert wurden, erstellen ihren eigenes Pitch Deck, das sie auf der DMEA einer Fachjury und den Besucher:innen präsentieren werden. Diesen stellen sie der bsg über einen von der bsg bereitgestellten Uploadlink vorab, jedoch spätestens bis 28. März 2025, 23:59 Uhr zur Verfügung.
6.3. Die Art der Gestaltung des Beitrages ist grundsätzlich freigestellt, jedoch ist die zeitliche Begrenzung des zugeteilten Slots zu beachten: Die Präsentation darf nicht länger als 5 Minuten dauern und kann andernfalls durch die bsg abgebrochen werden.
6.4. Der/die Bewerber:in ist dafür verantwortlich, dass Beitrag, Präsentation und/oder Logo keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzen. Es ist die Freistellungsverpflichtung nach Ziffer 19.1 zu beachten.
6.5. Die bsg behält es sich ebenso vor, Beiträge zu unterbrechen, abzukürzen oder zu beenden, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Beiträge nicht dem vereinbarten Thema entsprechen, Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder diskriminierende Inhalte enthalten oder der Speaker offensichtlich nicht ausreichend qualifiziert ist, um vor einem Fachpublikum zu sprechen
Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, die dem vorgegebenen Fokusthema nicht entsprechen oder möglicherweise das Image der bsg, dem bvitg e.V. oder der DMEA schädigen. Die bsg behält sich in diesem Fall das Recht vor, den gesamten Beitrag aus dem aktuellen Wettbewerb auszuschließen. Eine Benachrichtigung über den Ausschluss erfolgt gesondert.
7. Ablauf der DMEA nova Sessions – Ihr Beitrag
7.1. Eine Session dauert in den Vorrunden max. 45 Minuten, pro Session gibt es fünf Slots. Die Final Session inklusive Preisvergabe dauert 60 Minuten und umfasst vier Slots. Soweit der Beitrag durch weiteres Material, einschließlich des Pitch Decks unterstützt werden soll, ist der/die Bewerber:in dafür verantwortlich, dass das Material dem Veranstalter rechtzeitig in einem gängigen Format zur Verfügung steht (vgl. § 4.2 dieser Teilnahmebedingungen). Verzögerungen aus Ihrem Verantwortungsbereich können eventuell dazu führen, dass sich die eingeräumte Vortragszeit der Verzögerung entsprechend verkürzt.
7.2. Der Ablauf der Session (d.h. die Reihenfolge der Beiträge im Rahmen der jeweiligen Session) wird von der bsg nach Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Bewerbung.
8. Bild- und Tonaufnahmen
8.1 Die bsg, der bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH werden Veranstaltungen und Beiträge zu Zwecken der DMEA-Programmdokumentation ganz oder teilweise in Film, Bild und Ton mitschneiden, archivieren und gegebenenfalls in folgender Weise verwenden:
- Übertragung als Livestream sowie öffentliche Bereitstellung zum Download auf einer Online-Plattform der Messe Berlin GmbH sowie auf der DMEA-Homepage.
- Veröffentlichung auf YouTube.
- Verwendung für öffentliche Kommunikationsmaßnahmen der Messe Berlin GmbH, der bsg oder des bvitg e. V. im Zusammenhang mit der DMEA (z.B. Website, Social Media, Printmedien).
- Zur redaktionellen Berichterstattung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in eigenen und dritten Print- und Digitalmedien.
- Weitergabe an Pressevertreter zum Zwecke der Berichterstattung über die DMEA.
8.2. Es besteht auf Seiten von bsg, bvitg e. V. und Messe Berlin GmbH keine Verpflichtung und Ihrerseits kein Anspruch auf die dargestellte Verwendung.
9. Nutzungsrechte
9.1. Sämtliche Bewerber:innen räumen der bsg alle zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von Ihrem Logo, Namen, Titel und Abstract und/oder Fotos der Bewerber:innen zur Vorstellung der Finalist:innen in veranstaltungsbezogenen Print- und Digitalprodukten sowie die unter § 8 dargestellte Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen.
9.2. Die Rechteinräumung erfolgt unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie übertragbar und umfasst insbesondere das Recht, Präsentation, Lebenslauf, Foto sowie Bild- und Tonaufnahmen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
9.3. Die bsg wird bei der Nutzung die Persönlichkeitsrechte achten.
10. Vergütung
Für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten Bewerber:innen weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz. Für die DMEA nominierte Startups bzw. deren Speaker erhalten ein Dauerticket für die DMEA 2025. Eine darüber hinausgehende Vergütung ist nicht vorgesehen.
11. Prämierung
11.1. Der DMEA nova Award ist mit dem DMEA nova Prize Kit im Gesamtwert von 7.500 EUR dotiert. Das DMEA nova Prize Kit wird an das Startup vergeben, das aus der Final Session als Sieger:in des Wettbewerbs hervorgeht.
11.2. Das DMEA nova Prize Kit besteht zum einen aus einem Preisgeld in Höhe von 2.500 EUR, das von der bsg innerhalb von acht Wochen nach der Veranstaltung an den/die Preisträger:in überwiesen wird. Zu diesem Zweck wird der/die Preisträger:in vom Veranstalter kontaktiert und um Übermittlung der Bankverbindung gebeten.
11.3. Das DMEA nova Prize Kit besteht zum anderen aus einem Mediapaket im Wert von 5.000 EUR. Dieses Mediapaket wird von der bsg für den/die Sieger:in bei unserem Medienpartner gebucht. Die Auswahl des Medienpartners steht im freien Ermessen der bsg. Das Mediapaket (bzw. der Anspruch auf Abruf des Mediapakets) kann von dem/der Gewinner:in nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Auszahlung des Mediapakets in Geld ist nicht möglich. Das vertragliche Abwicklungsverhältnis über das Mediapaket kommt zwischen dem Medienpartner und dem/der Sieger:in zustande. Der Abruf des Mediapakets erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit beim Medienpartner.
11.4 Das Mediapaket muss von dem/der Gewinner:in innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Zuteilung des Gewinns verbindlich abgerufen werden. Sollte bis dahin kein Abruf erfolgt sein, verfällt der Anspruch des/der Gewinner:in. In diesem Falle geht der Anspruch auf Abruf der Medienleistungen aus dem Mediapaket auf die bsg zu deren freier Verfügbarkeit über das Mediapaket über.
12. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Liegt ein wichtiger Grund vor, behält sich die bsg vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs.
13. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen
Einzelne Bewerber:innen, beteiligte Personen bzw. deren Beitrag können, im Übrigen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder versuchte Manipulation vorliegt. In diesem Fall behält sich die bsg rechtliche Schritte vor, insbesondere, wenn Dritte wegen Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber der bsg anmelden. Preisgelder können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Es bestehen keinerlei Ansprüche der Bewerber:innen gegenüber der bsg bei einem Ausschluss.
14. Einsatz Dritter
Die bsg kann nach freiem Ermessen Dritte einsetzen und diesen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte übertragen. Ihnen gegenüber bleibt allein die bsg für solche Dritte verantwortlich.
15. Absage der Veranstaltung
Bei Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt ist die Messe Berlin GmbH berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall informiert die bsg den/die Bewerber:in unverzüglich. Ansprüche auf den Ersatz von Auslagen sind im Falle einer rechtzeitigen Veranstaltungsabsage ausgeschlossen. Eine Absage gilt in jedem Fall als rechtzeitig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bekanntgegeben wird.
16. Persönliche Verhinderung
Sollte ein/e Bewerber:in am Veranstaltungstag verhindert den gebuchten Slot nicht wahrnehmen können oder wollen oder sollte der vorgesehene Speaker ausfallen, hat der/die Bewerber:in dies der bsg schnellstmöglich per E-Mail an dmea@bvitg.de mitzuteilen, damit der Ablauf der Session nicht erschwert wird.
Ferner bitten wir, sich in letzterem Fall (nach Absprache mit der bsg) um einen Ersatz-Speaker zu bemühen. Die bsg behält sich vor, den Beitrag ausfallen zu lassen, sofern kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Ein Ersatz etwaiger Auslagen ist ausgeschlossen.
18. Datenschutz
Bitte beachten Sie die separat vorliegenden ergänzenden Datenschutzhinweise.
19. Haftung
19.1. Hinsichtlich des teilnehmenden Beitrags, der Präsentation und des verwendeten Logos stellen der/die Bewerber:in die bsg, den bvitg e. V. und die Messe Berlin GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten oder anderen Drittrechten beruhen, frei.
19.2. Die bsg haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie immer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
19.3. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die bsg nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der bsg beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
20. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht
20.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart.
20.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
21.2. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen (inklusiver dieser Schriftformklausel) bedürfen der Textform.
(Stand: Januar 2025)